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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Eintrittskarten zu Veranstaltungen

Stand. 11.03.2025

§ 1 – Anbieter, Einbeziehung der AGB

(1) Anbieter der Webseiten „kontramarka.de“ und „kontramarka.com“ ist Kontramarka.de, Inhaber Roman Krutyanskiy, An der Urania 15, 10787 Berlin, Telefon: +49 30 7871 2860, E-Mail:  info@kontramarka.de  (im Folgenden „Kontramarka“ oder „Webseite“). Kontramarka bieten Nutzern der Webseite an, von verschiedenen Veranstaltern für deren Veranstaltungen Eintrittskarten zu erwerben.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung über die Vermittlungsleistungen von Kontramarka und möglicher weiterer Leistungen zwischen Kontramarka und dem jeweiligen Kunden. Entgegenstehenden AGB des Kunden wird widersprochen.


§ 2 – Vertragsparteien, Angebot und Vertragsschluss

(1) Kontramarka ist nicht Veranstalter der auf der Internetseite angezeigten Veranstaltungen, sondern vermittelt lediglich den Erwerb von Eintrittskarten und möglicher anderer angebotenen Dienstleistungen im Auftrag des jeweiligen Veranstalters. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter zustande, der in der Produktbeschreibung der Veranstaltung von Kontramarka benannt wird. Für den Erwerb der Eintrittskarten vom Veranstalter und die Durchführung der Veranstaltung gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.

(2) Werbung, die nicht an einen namentlich benannten Empfänger gerichtet ist, etwa auf den Webseiten von Kontramarka, in Broschüren, in Online-Anzeigen auf anderen Webseiten oder in gedruckten Anzeigen, stellt kein verbindliches Angebot von Kontramarka dar. Es handelt sich vielmehr um die Aufforderung an den Kunden, Kontramarka ein Angebot zu unterbreiten, das Kontramarka je nach Verfügbarkeit annehmen kann.

(3) Kontramarka veröffentlicht die angebotenen Veranstaltungen gemäß den Angaben der Veranstalter in automatisierter Weise, ohne diese zuvor auf Richtigkeit oder Zulässigkeit zu prüfen. Die Verantwortung für Richtigkeit und Zulässigkeit eines Veranstaltungs-Angebots liegt allein beim jeweils anbietenden Veranstalter. Die gegebenenfalls angezeigten Saalpläne, auch solche, die zur Platzwahl bestimmt sind, stellen keine maßstabsgerechte Abbildung des Veranstaltungsortes dar, sondern dienen lediglich der Orientierung.

(4) Kontramarka bietet seine Leistungen ausschließlich volljährigen und voll geschäftsfähigen natürlichen Personen, juristischen Personen und Personengesellschaften an.

(5) Bei Interesse an der Vermittlung von Veranstalter-Leistungen kann der Kunde Kontramarka sein verbindliches Angebot unter Angabe seines Namens, seiner E-Mail-Adresse, seiner Anschrift und Telefonnummer und der gewünschten Leistung übermitteln, insbesondere über das entsprechende Formular auf der Webseite von Kontramarka. Kontramarka kann nicht gewährleisten, dass jede Leistung zum gewünschten Zeitpunkt, in der gewünschten Menge oder Ausführung verfügbar ist. Daher prüft Kontramarka nach Eingang des Angebots des Kunden zunächst, inwieweit der Kundenwunsch  erfüllt werden kann. Soweit Kontramarka die Vermittlung der gewünschten Leistung erbringen kann, bestätigt Kontramarka den Vertragsschluss mit dem Kunden per E-Mail (Vertragsbestätigung), in der dem Kunden auch seine Bestellnummer mitgeteilt wird.

(6) Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über die Webseite von Kontramarka kann der Kunde seine Eingaben laufend korrigieren.

(7) Besteht auf Kundenseite eine Personenmehrheit (z.B. Familie, Eheleute), so gilt jede Person als Gesamtschuldner und Gesamtgläubiger aller vertraglichen Leistungen, und jede Person gilt als für die Übrigen bevollmächtigt für die Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen.

(8) Kontramarka speichert die an den Kunden versandten E-Mails, die Angebot und Vertragsbestätigung enthalten. Darüber hinaus speichert Kontramarka den Vertragstext nicht und stellt ihn dem Kunden auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung.  Es obliegt dem Kunden, die E-Mail mit dem Vertragstext im eigenen Interesse aufzubewahren.

(9) Vertragsschluss und Vertragsabwicklung erfolgen in der Sprache der Webseitenversion, die der Kunde während seiner Bestellung verwendet hat.


§ 3 – Preise und Bezahlung

(1) Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Anbieters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Informationen zu zusätzlich vom Anbieter erhobenen Servicegebühren und möglichen Versandkosten für Eintrittskarten sind der jeweiligen Produktbeschreibung zu entnehmen.

(3) Zahlungen für die Eintrittskarten werden im Auftrag des jeweiligen Veranstalters durch Kontramarka entgegengenommen. Kontramarka leitet in diesem Falle den gezahlten Betrag an den jeweiligen Veranstalter weiter.

(4) Die von Kontramarka angebotenen Bezahlmethoden werden dem Kunden in der jeweiligen Produktbeschreibung angezeigt.

(5) Die Bezahlung ist sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Es obliegt dem Kunden, seine Zahlung so rechtzeitig zu bewirken, dass sie unverzüglich bei Kontramarka eingeht.

(6) Soweit Kontramarka dem Kunden eine Vorkasse-Bestellung mit Bezahlung per Banküberweisung anbietet, gilt eine Zahlungsfrist von einer Woche ab Zugang der Vertragsbestätigung. Überweisungen akzeptiert Kontramarka nur als SEPA-Überweisung oder als für Kontramarka spesenfreie Zahlungen in Euro.

(7) Bei Leistungen an einen Kunden außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, auf die Kontramarka keinen Einfluss hat und die vom Kunden zu tragen sind. Dies können beispielsweise Kosten für den Geldtransfer durch Kreditinstitute (z.B. Überweisungsgebühren, Wechselkurse) oder einfuhrrechtliche Abgaben bzw. Steuern (z.B. Zölle) sein. Solche Kosten können in Bezug auf die Geldübermittlung auch dann anfallen, wenn die Leistung von Kontramarka nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung aber von einem Land außerhalb der Europäischen Union aus vornimmt. Auf die Erhebung lokaler Steuern hat Kontramarka keinen Einfluss.

(8) Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Kontramarka vor, die eigene vertragliche Leistung bis zur Beendigung des Verzugs zurückzubehalten. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung des Entgelts während der Zurückbehaltung bleibt unberührt. Bei personalisierten Eintrittskarten steht die Übertragung des sich aus der Eintrittskarte ergebenden Rechts unter der Bedingung der vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags.

(9) Der Kunde kann gegenüber den Forderungen von Kontramarka nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.


§ 4 – Geschenkgutschein

(1) Soweit Kontramarka dem Kunden den Erwerb von Gutscheinen (nachfolgend "Geschenkgutscheine") ermöglicht, können diese nur auf der Webseite von Kontramarka eingelöst werden, sofern sich aus den Geschenkgutscheinen nichts anderes ergibt.

(2) Geschenkgutscheine und Restguthaben von Geschenkgutscheinen sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.

(3) Geschenkgutscheine können nur vor Abschluss des Bestellvorgangs eingelöst werden. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.

(4) Pro Bestellung kann immer nur ein Geschenkgutschein eingelöst werden.

(5) Das Guthaben eines Geschenkgutscheins wird weder in Bar ausgezahlt noch verzinst.


§ 5 – Versand und Lieferzeit

(1) Angaben zur Lieferzeit von postalisch versandten Eintrittskarten finden sich bei der jeweiligen Produktbeschreibung. Eine Angabe in Tagen bezieht sich auf die Zeitspanne von der Zahlung durch den Kunden bis zur Zustellung der Lieferung.

(2) Mehrere gleichzeitig bestellte Eintrittskarten werden in einer gemeinsamen Sendung geliefert; es gilt für die gemeinsame Sendung die Lieferzeit der Eintrittskarte mit der längsten Lieferzeit. Wünscht der Kunde die Lieferung einer bestimmten Eintrittskarte mit kürzerer Lieferzeit vorab, muss er diese separat bestellen.

(3) Wenn eine Lieferung fehlschlägt, weil der Kunde die Lieferadresse falsch oder unvollständig angegeben hat, erfolgt ein erneuter Zustellversuch nur, wenn der Kunde die unmittelbaren Kosten des erneuten Versands übernimmt. Diese Kosten entsprechen den bei Vertragsschluss vereinbarten Versandkosten.

(4) Die vorstehenden Absätze gelten nicht für Eintrittskarten, die per E-Mail oder zum Download bereitgestellt werden.


§ 6 – Mitwirkungspflicht des Kunden, Datenweitergabe

(1) Es obliegt dem Kunden, mögliche Aktualisierungen von Veranstaltungen und deren Durchführung, insbesondere am Tag der Veranstaltung, durch die vom Veranstalter selbst herausgegebenen Informationen zu prüfen und hierzu unter anderem das Internetangebot des Veranstalters, des auftretenden Künstlers, sowie sonstigen allgemein zugänglichen Quellen einschließlich Tagespresse und Rundfunk zu entnehmen.

(2) Soweit nicht abweichend in der Produktbeschreibung angegeben werden bestellte Eintrittskarten per E-Mail oder per Download bereitstellt und nicht postalisch versandt. Der Empfang der Eintrittskarten setzt voraus, dass der Kunde über eine Internetverbindung und eine funktionsfähige und vom Kunden abrufbare E-Mail-Adresse verfügt. Kontramarka weist darauf hin, dass der Netzbetreiber des Kunden Entgelte für den Datenempfang erheben kann, auf die Kontramarka keinen Einfluss hat.

(3) Für einzelne Veranstaltungen kann der Veranstalter (z.B. zum Infektionsschutz oder aufgrund behördlicher Anordnungen) verlangen, dass eine Teilnahme an der Veranstaltung nur dann gestattet ist, wenn der Kunden vorher bestimmte personenbezogene Daten vollständig und wahrheitsgemäß angegeben hat. Kontramarka weist auf diesen Umstand gesondert in der jeweiligen Produktbeschreibung hin. Mit Erwerb der Eintrittskarte erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er Kontramarka und dem jeweiligen Veranstalter auf Anfrage von Kontramarka die vollständigen und wahrheitsgemäßen Daten vor Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung übermittelt und Kontramarka auch zur Weitergabe dieser Daten an den Veranstalter ermächtigt. 


§ 7 – Verbraucher-Widerrufsrecht

(1) Einem Kunden, der einen Vertrag als Verbraucher schließt, kann ein Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Bedingungen zustehen. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(2) Einem Verbraucher mit ständigem Aufenthalt außerhalb Deutschlands räumt Kontramarka ein Verbraucher-Widerrufsrecht gemäß den deutschen Voraussetzungen und Rechtsfolgen auch dann ein, wenn das nationale Recht des Verbrauchers kein Widerrufsrecht vorsieht oder den Widerruf an eine kürzere Frist oder an eine strengere Form knüpft als nach deutschem Recht.

(3) Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.

(4) Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.


§ 8 – Gewährleistung (Mängelhaftung)

(1) Es bestehen Gewährleistungsansprüche des Kunden (auch Mängelhaftungsrechte genannt) gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Gewährleistungsansprüche bezüglich der jeweiligen Veranstaltung oder anderer vermittelter Leistungen des Veranstalters hat der Kunde ausschließlich dem Veranstalter gegenüber, nicht gegenüber Kontramarka.


§ 9 – Änderungen der Veranstaltung durch den Veranstalter, Rückerstattung

(1) Änderungen der Veranstaltungen, für die Kontramarka Eintrittskarten an den Kunden vermittelt hat, können ausschließlich zu Ansprüchen des Kunden gegenüber dem Veranstalter führen. Soweit solche Änderungen einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittkartenpreises begründen, besteht der Anspruch des Kunden ausschließlich gegenüber dem Veranstalter. Insbesondere im Falle der Leistungsverweigerung oder Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters besteht kein Rückzahlungsanspruch des Kunden gegenüber Kontramarka.

(2) Kontramarka kann im Einzelfall vom jeweiligen Veranstalter in dessen Namen und für dessen Rechnung zur Rückerstattung des Eintrittskartenpreises an Kunden angewiesen werden; eigene Rückerstattungsansprüche des Kunden gegenüber Kontramarka bezüglich des Eintrittskartenpreises bestehen nicht. Eine Rückerstattung erfolgt in diesem Fall ausschließlich an den Kunden und über dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

(3) Hat der Kunden Eintrittskarten in gedruckter Form erhalten, kann der Veranstalter die Rückerstattung solange verweigern, bis der Veranstalter oder Kontramarka die jeweiligen Eintrittskarte zurückerhalten oder der Kunde die Vernichtung der Eintrittskarte dem Veranstallter oder Kontramarke gegenüber nachgewiesen hat. Weitere Einzelheiten können sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters ergeben.


§ 10 – Außergerichtliche Streitbeilegung

(1) Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform”) zur Verfügung unter der Adresse https://ec.europa.eu/consumers/odr. 

(2) Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


§ 11 – Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern mit ständigem Aufenthalt im Ausland findet das deutsche Recht jedoch keine Anwendung, soweit das nationale Recht des Verbrauchers Regelungen enthält, von denen zu Lasten des Verbrauchers nicht durch Vertrag abgewichen werden kann.

(2) Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einer Bestellung des Kunden der Sitz von Kontramarka in Berlin. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz von Kontramarka ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus einer Bestellung des Kunden, wenn die Bestellung oder Ansprüche aus der Bestellung der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Kontramarka ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

(3) Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.